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Tipps für gesunde Zähne
Wir möchten Ihnen wertvolle Tipps rund um Kostenerstattungen der ÖGK und die richtige Zahnhygiene für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geben.
Denn gesunde Zähne sind in jedem Alter der Schlüssel zu einem strahlenden Lächeln und einem selbstbewussten Auftreten!
Kostenzuschüsse

Kostenzuschuss Prothese
In Österreich übernimmt die Krankenkasse alle 4-6 Jahre einen Teil der Kosten für Zahnprothesen.
Üblicherweise beträgt der Zuschuss etwa 75% der tariflichen Kosten, wenn es sich um
• Kunststoffprothesen
• Metallgerüstprothesen
• Klammerzahnkronen
• Reparaturen von Prothesen
handelt. Der Selbstbehalt ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Üblicherweise beträgt der Zuschuss etwa 75% der tariflichen Kosten, wenn es sich um
• Kunststoffprothesen
• Metallgerüstprothesen
• Klammerzahnkronen
• Reparaturen von Prothesen
handelt. Der Selbstbehalt ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.
Mehr Informationen finden Sie hier:

Schwangerschaft
In Österreich erhalten schwangere und stillende Frauen beim Zahnarzt kostenlos weiße Füllungen (Glasionomerzementfüllung). Diese Regelung dient dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind und stellt sicher, dass sie eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung ohne zusätzliche Kosten erhalten.
Schwangere und stillende Frauen müssen für kostenlose weiße Füllungen beim Zahnarzt folgendes tun:
1. Nachweis der Schwangerschaft oder Stillzeit: Einen Mutter-Kind-Pass oder eine ärztliche Bestätigung vorlegen, die die Schwangerschaft oder Stillzeit bestätigt.
2. Termin beim Zahnarzt: Einen Termin bei einem Vertragszahnarzt der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vereinbaren.
3. Antragstellung: Beim Zahnarzt die kostenlose Behandlung ansprechen und die erforderlichen Dokumente vorzeigen.
Diese sind:
a. E-Card
b. Mutter-Kind-Pass
c. Ärztliche Bestätigung über Schwangerschaft oder Stillzeit.
Schwangere und stillende Frauen müssen für kostenlose weiße Füllungen beim Zahnarzt folgendes tun:
1. Nachweis der Schwangerschaft oder Stillzeit: Einen Mutter-Kind-Pass oder eine ärztliche Bestätigung vorlegen, die die Schwangerschaft oder Stillzeit bestätigt.
2. Termin beim Zahnarzt: Einen Termin bei einem Vertragszahnarzt der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vereinbaren.
3. Antragstellung: Beim Zahnarzt die kostenlose Behandlung ansprechen und die erforderlichen Dokumente vorzeigen.
Diese sind:
a. E-Card
b. Mutter-Kind-Pass
c. Ärztliche Bestätigung über Schwangerschaft oder Stillzeit.

Füllungen Kinder
Weiße Füllungen bieten Jugendlichen im Alter von 10-18 Jahren ästhetische und gesundheitliche Vorteile. Sie sind zahnfarben und dadurch unauffällig, was besonders im sichtbaren Bereich des Gebisses wichtig ist.
Diese Füllungen sind langlebig und unterstützen die Zahngesundheit effektiv.
In Österreich übernimmt die Krankenkasse (ÖGK) für diese Altersgruppe die Kosten für weiße Füllungen im sichtbaren Frontzahnbereich vollständig.
Für die hinteren Backenzähne gibt es jedoch in der Regel nur Amalgamfüllungen auf Kassenkosten. Kunststofffüllungen sind dort meist privat zu zahlen.
Um den Kostenzuschuss für weiße Füllungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich von einem Vertragszahnarzt oder einer Vertragszahnärztin der ÖGK behandeln lassen. Bringen Sie Ihre e-card mit, und die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei Fragen zur Kostenübernahme können Sie sich an Ihre regionale ÖGK wenden
Diese Füllungen sind langlebig und unterstützen die Zahngesundheit effektiv.
In Österreich übernimmt die Krankenkasse (ÖGK) für diese Altersgruppe die Kosten für weiße Füllungen im sichtbaren Frontzahnbereich vollständig.
Für die hinteren Backenzähne gibt es jedoch in der Regel nur Amalgamfüllungen auf Kassenkosten. Kunststofffüllungen sind dort meist privat zu zahlen.
Um den Kostenzuschuss für weiße Füllungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich von einem Vertragszahnarzt oder einer Vertragszahnärztin der ÖGK behandeln lassen. Bringen Sie Ihre e-card mit, und die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Bei Fragen zur Kostenübernahme können Sie sich an Ihre regionale ÖGK wenden

Mundhygiene Jugendliche
Jugendliche zwischen 10 – 18 Jahren (Ende des 17. Lebensjahres) können einmal pro Behandlungsjahr eine kostenlose Mundhygiene in Anspruch nehmen.
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahre (Ende des 17. Lebensjahres), die eine festsitzende Zahnspange haben, können zusätzlich eine zweite Mundhygiene pro Behandlungsjahr in Anspruch nehmen.
Die Behandlungen müssen mindestens sechs Monate auseinander liegen.
Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahre (Ende des 17. Lebensjahres), die eine festsitzende Zahnspange haben, können zusätzlich eine zweite Mundhygiene pro Behandlungsjahr in Anspruch nehmen.
Die Behandlungen müssen mindestens sechs Monate auseinander liegen.
Zahnpflege für Kinder
Optimale Pflege
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